Die Geltung einer Betriebsvereinbarung kann nicht davon abhängig gemacht werden, dass die von ihr betroffenen Arbeitnehmer mehrheitlich zustimmen. 

Angaben zum Gericht:
Gericht:  BAG
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 28.07.2020
Aktenzeichen: 1 ABR 4/19